Für Heizungstausch, Wärmepumpe und Solarthermie sind Zuschüsse möglich. Im Gespräch ordnen wir ein, was für Ihr Gebäude sinnvoll ist und welche Programme dafür in Frage kommen. Für die Antragstellung arbeiten wir mit Energieberatern aus der Region zusammen – Sie müssen sich um die Abstimmung nicht kümmern.
Wir beraten Sie zu Technik und Förderung: welche Anlage zu Ihrem Gebäude passt, was sie kostet, welche Programme dafür in Frage kommen und in welcher Reihenfolge vorzugehen ist. Wir planen die Maßnahme, führen sie aus und stellen alle Nachweise zusammen, die für den Antrag gebraucht werden.
Für die förmliche Antragstellung ist ein Energieberater eingebunden. Wenn Sie noch keinen haben, vermitteln wir Ihnen ein Büro aus der Region, mit dem wir regelmäßig zusammenarbeiten – die Abstimmung übernehmen wir.
Zur Orientierung: So ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) grundsätzlich aufgebaut. Diese Übersicht ist keine Beratung. Ob, welche und in welcher Höhe Bausteine für Ihr Vorhaben gelten, beurteilt Ihr Energieberater; verbindlich ist allein der Bescheid der Förderstelle.
Basiszuschuss auf die förderfähigen Kosten beim Tausch einer alten Heizung gegen erneuerbare Wärme.
Zusätzlicher Bonus für den frühzeitigen Austausch funktionierender fossiler Anlagen im selbst genutzten Eigentum.
Weiterer Bonus für selbst nutzende Eigentümer unterhalb der Einkommensgrenze.
Aufschlag für besonders effiziente Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärmequelle.
Die Reihenfolge ist entscheidend: Wird der Auftrag vor dem Antrag erteilt, kann der Anspruch entfallen. Wir sagen Ihnen früh, worauf zu achten ist, und richten Angebot und Bauzeitplan darauf aus.
Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und sind ohne Gewähr. Förderbedingungen, Boni und Höchstgrenzen werden regelmäßig angepasst; verbindlich ist die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Richtlinie sowie der Bescheid der Förderstelle. Die förderrechtliche Prüfung und die Antragstellung erfolgen über einen zugelassenen Energieberater; eine Energie-, Rechts- oder Steuerberatung ist damit nicht verbunden.
Der häufigste Fehler ist ein zu früh vergebener Auftrag. Wer die Reihenfolge einhält, verliert keine Zuschüsse.
Erst muss feststehen, welche Maßnahme kommt. Danach lässt sich sagen, welche Programme überhaupt greifen.
Bundes- und Landesförderung lassen sich teilweise kombinieren. Wir sagen Ihnen, was für Ihr Vorhaben infrage kommt.
Wir liefern die technischen Nachweise und die Fachunternehmererklärung, die dem Antrag beiliegen müssen.
Der Antrag muss gestellt sein, bevor der Auftrag vergeben wird. Erst danach unterschreiben wir gemeinsam.
Sagen Sie uns, was gebraucht wird – Projektbeschreibung, Angebot oder Fachunternehmererklärung stellen wir kurzfristig zusammen.