Technikraum eines von MH Haustechnik ausgeführten Heizungsprojekts
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Fördermittel & Zusammenarbeit

Fördermittel: Wir liefern die Technik – beraten wird von Ihrem Energieberater.

Für Heizungstausch, Wärmepumpe und Solarthermie sind Zuschüsse möglich. Ob und in welcher Höhe, beurteilt ein Energieberater aus der Expertenliste des Bundes – nicht wir. Unsere Aufgabe ist die Technik: Planung, Ausführung und alle Unterlagen, die für den Antrag gebraucht werden.

Unterstützung

Klare Aufgabenteilung – damit nichts zwischen den Stühlen liegt.

Als Handwerksbetrieb erbringen wir keine Energie- oder Förderberatung. Was wir beitragen, ist die technische Seite: Wir planen die Maßnahme, führen sie aus und stellen die Nachweise, die die Förderstelle vom ausführenden Fachbetrieb verlangt.

Wenn Sie noch keinen Energieberater haben, nennen wir Ihnen gern Büros aus der Region, mit denen wir regelmäßig zusammenarbeiten. Beauftragt wird er direkt von Ihnen – so bleibt seine Beurteilung unabhängig.

Das leisten wir

Technische Planung der Maßnahme Heizlastberechnung und Auslegung Angebot mit den geforderten technischen Angaben Fachunternehmererklärung nach der Ausführung Datenblätter, Fabrikate und Ausführungsnachweise Terminplanung passend zu Ihrem Antrag
Bausteine

Welche Bausteine es grundsätzlich gibt.

Zur Orientierung: So ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) grundsätzlich aufgebaut. Diese Übersicht ist keine Beratung. Ob, welche und in welcher Höhe Bausteine für Ihr Vorhaben gelten, beurteilt Ihr Energieberater; verbindlich ist allein der Bescheid der Förderstelle.

01

Grundförderung

Basiszuschuss auf die förderfähigen Kosten beim Tausch einer alten Heizung gegen erneuerbare Wärme.

02

Klimageschwindigkeitsbonus

Zusätzlicher Bonus für den frühzeitigen Austausch funktionierender fossiler Anlagen im selbst genutzten Eigentum.

03

Einkommensbonus

Weiterer Bonus für selbst nutzende Eigentümer unterhalb der Einkommensgrenze.

04

Effizienzbonus

Aufschlag für besonders effiziente Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärmequelle.

Fußbodenheizung im Neubau
Wichtig

Erst beantragen, dann beauftragen.

Die Reihenfolge ist entscheidend: Wird der Auftrag vor dem Antrag erteilt, kann der Anspruch entfallen. Klären Sie deshalb mit Ihrem Energieberater, wann beauftragt werden darf – unser Angebot und der Bauzeitplan richten sich danach.

Wichtiger Hinweis zu Fördermitteln

Wir bieten keine Förderberatung an. Die Beurteilung der Förderfähigkeit, die Ermittlung der Förderhöhe und die Antragstellung sind Aufgabe eines Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste des Bundes bzw. eines zugelassenen Energieberaters – wir erbringen ausdrücklich keine Energie-, Rechts- oder Steuerberatung. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und sind ohne Gewähr; Förderbedingungen, Boni und Höchstgrenzen werden regelmäßig angepasst. Verbindlich ist ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Richtlinie sowie der Bescheid der Förderstelle. Ein Anspruch auf Förderung entsteht durch Angaben auf dieser Website oder durch Gespräche mit uns nicht.

Ihr Energieberater braucht Unterlagen von uns?

Sagen Sie uns, was gefordert ist – Projektbeschreibung, Angebot oder Fachunternehmererklärung stellen wir kurzfristig zusammen.